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Schallgutachten zu Bebauungsplan Nr. 02-09 "Hopsfeld III" geändert

(Schellerten) Nach der öffentlichen Auslegung musste der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02-09 "Hopsfeld III" geändert werden.

Aufgrund einer notwendigen Korrektur des Schallgutachtens mussten die Lärmpegelbereiche in der Planzeichnung geringfügig geändert werden. Die Grundzüge der Planung sind davon nicht betroffen.

Von der Änderung Betroffene haben gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Lärmpegelbereichen.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen werden auf dieser Homepage im Bereich Bauleitplanung bereitgestellt. Aufgrund dieser Bereitstellung werden Unterlagen als übersandt im Sinne des § 4a (4) BauGB betrachtet.

Wenn Ihnen der Download der Unterlagen nicht möglich ist, können Sie eine gedruckte Ausfertigung telefonisch unter 0 51 23 - 4 01-0 oder per Kontaktformular anfordern.

Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie, diese bis zum 19.08.2022 in schriftlicher Form (Briefpost, Kontaktformular, Fax) zu übermitteln. Sofern uns von Ihnen keine Stellungnahme zugehen sollte, wird davon ausgegangen, dass Belange, die von Ihnen vertreten werden, durch die Änderung der Lärmpegelbereiche nicht berührt werden. 

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

02.08.2022 
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