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Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 02-09 "Hopsfeld III"

(Schellerten) Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten am 22.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-09 "Hopsfeld III" und am 14.03.2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 beschlossen.

Der Planbereich befindet sich im Norden der Ortschaft Bettmar nördlich der Hildesheimer Straße (Bundesstraße 1) sowie beiderseits der Straße „Hopsfeld“.

Er wird nebenstehend dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes soll nordwestlich der Turnhalle eine Abrundung der Ortslage Bettmar erfolgen. Dadurch kann ein entsprechender Bedarf an Wohnbaugrund­stücken in der Ortschaft gedeckt werden, nachdem hier keine Baugrund­stücke mehr verfügbar sind. In diesem Zusammenhang soll das östlich angrenzende Dorf­gebiet in seiner Funktions- und Entwicklungsfähigkeit auch gegenüber der neuen Wohn­bebauung gesichert werden. Die Bedarfsermittlung wird in der 27. Flächennutzungsplan­änderung als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbeitrag und schalltechnischem Gutachten wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

 

vom 12.5.2022 bis einschließlich 13.6.2022

 

zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Sprechzeiten
 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Die bereits zu einem früheren Zeitpunkt angekündigte öffentliche Auslegung ist wegen eines Formfehlers nichtig.

 

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 51 23 / 4 01-0) oder auf Anfrage per Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

 

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Schellerten https://www.schellerten.info/wirtschaft/bauleitplanung einsehbar.

Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbeitrag und schalltechnischem Gutachten kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, Kontaktformular, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.



06.05.2022 
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