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Jahresabschluss 2017 beschlossen

(Schellerten) Über den Jahresabschluss 2017 hat der Rat der Gemeinde Schellerten in seiner Sitzung am 28. März 2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses

Der durch den Bürgermeister festgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

2. Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses

Der sich aus dem Jahresabschluss 2017 ergebende Überschuss in Höhe von 302.960,23 € wird der Rücklage zugeführt.

 

3. Entlastung des Bürgermeisters

Dem Bürgermeister wird für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erteilt.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 sowie der Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Absatz 2 NKomVG

vom 12. April bis zum 22. April 2022

zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Schellerten, Rathausstraße 8, Zimmer 23, 31174 Schellerten öffentlich aus.

  

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie:

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 51 23 - 40 10) oder auf Anfrage per Kontaktformular möglich.

Im Rathaus gilt bis auf weiteres die 3G-Regel, danach ist der Zutritt nur Personen gestattet, die genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell negativ getestet sind. Aufgrund der Covid19-Pandemie ist im Gebäude eine medizinische Maske zu tragen.

 

07.04.2022 
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