Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 02-09 "Hopsfeld III"
(Schellerten) Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten am 22.2.2021 die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie am 14.03.2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Norden der Ortschaft Bettmar nördlich der Hildesheimer Straße (Bundesstraße 1) sowie beiderseits der Straße „Hopsfeld“. Er wird nebenstehend im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Nachdem eine Erweiterung der Gemeinbedarfsnutzung nördlich der Turnhalle nicht mehr vorgesehen ist, soll dieser Bereich für eine allgemeine Nutzbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Er wird als gemischte Baufläche ausgewiesen, der einen Übergang darstellen soll zwischen dem östlich angrenzenden Dorfgebiet und der nunmehr westlich und nordwestlich der Turnhalle vorgesehenen Wohnbaufläche. Zusätzlich wird im Nordosten eine Grünfläche für einen Reitplatz dargestellt, auf dem Pferde bewegt werden sollen, die im südlich angrenzenden Dorfgebiet stehen. Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbeitrag wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 29.3.2022 bis einschließlich 29.4.2022
zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Sprechzeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 51 23 - 4 01 0) oder auf Anfrage per Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Schellerten https://www.schellerten.info/wirtschaft/bauleitplanung einsehbar.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbeitrag kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, Kontaktformular, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.