Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 10-05 "Schellerten Süd/B", 3. Änderung
(Schellerten) Die Gemeinde Schellerten gibt zur Bauleitplanung bekannt:
Bebauungsplan Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änderung (Ortschaft Schellerten)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
1.) Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat durch Umlaufbeschluss vom 27.01.2022 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ (Ortschaft Schellerten) gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-05 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan Nr. 10-05 wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
2.) Ziel und Zweck der Planung
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Kindergartens „Die Rübenwichtel“ zu schaffen. Dazu soll die Baugrenze zu erweitert und die Zweigeschossigkeit festgesetzt werden.
3.) Planbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ umfasst Flächen in zentraler Ortslage der Ortschaft Schellerten, zwischen „Dorfstraße“ und „Junkerstraße“.
Der räumliche Geltungsbereich ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
4.) Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ mit Begründung
vom 28. März 2022 bis einschließlich 28. April 2022
im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Nach vorheriger telefonischer Absprache können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten (www.schellerten.de) einsehbar. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff "Schellerten" zu erreichen.
Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie:
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 51 23 - 4 01 11) oder auf Anfrage per Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. Fragen zum o.g. Bauleitplanverfahren werden auch telefonisch ( Tel. 0 51 23 - 4 01 31) oder zeitnah per Kontaktformular von Mitarbeitern der Gemeinde Schellerten beantwortet.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift und per Kontaktforumlar abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änd. unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).