Bebauungsplan Nr. 08-02 "Nordost" (Ortschaft Oedelum) und 9. Berichtigung Flächennutzungsplan
(Schellerten) Die Gemeinde Schellerten gibt bekannt:
1.) Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 19.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08-02 „Nordost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan in einer 9. Berichtigung anzupassen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08-02 „Nordost“ wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
2.) Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes und der 9. Berichtigung des FNP
Wesentliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08-02 „Nordost“ ist es, die bestehende Ausweisung als "Dorfgebiet" (MD) aufzuheben und ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) auszuweisen.
Im Rahmen der 9. Berichtigung des FNP wird die Darstellung des "Dorfgebietes" in "Wohnbauflächen" angepasst.
3.) Planbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08-02 „Nordost“ umfasst Flächen im Nordosten der Ortschaft Oedelum nördlich des „Bleekwegs“.
Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.