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Passbilder ab Mai 2025

(Schellerten) In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.

Werden der Personalausweis und der Reisepass zusammen beantragt, ist die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger nur einmalig - also pro Lichtbild 6,00 € und nicht pro Dokument - zu erheben

Die Gebühr ist auch bei der Lichtbilderstellung für vorläufige Dokumente zu erheben.

14.04.2025 
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