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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03-08 »Kartoffellager Dingelbe« i.V.m. 28. Änderung Flächennutzungsplan in Kraft

(Dingelbe) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03-08 „Kartoffellager Dingelbe“ als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 29.01.2025 im Amtsblatt Nr. 5 für den Landkreis Hildesheim ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.

Der Landkreis Hildesheim hat mit Verfügung vom 15.01.2025 die 28. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 29.01.2025 im Amtsblatt Nr. 5 für den Landkreis Hildesheim ist die 28. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam geworden.

 

27.02.2025 
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