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Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Weitere Informationen und das hierfür erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

06.12.2024 
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