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Bebauungsplan Nr. 03-08 "Kartoffellager Dingelbe"

(Dingelbe) Gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Veröffentlichung im Internet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03-08 „Kartoffellager Dingelbe“ (Ortschaft Dingelbe) bekannt gemacht.

  
1.) Beschluss zur Veröffentlichung im Internet sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 30.09.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03-08 „Kartoffellager Dingelbe“ und den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 
2.) Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03-08 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Kartoffellagers im Nordosten der Ortschaft Dingelbe zu schaffen.

 

3.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03-08 „Kartoffellager Dingelbe“ umfasst Flächen im Nordosten der Ortschaft Dingelbe, nördlich der „Konrad-Adenauer-Straße“. Der räumliche Geltungsbereich ist in der nebenstehenden Karte mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet.

 
4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

 

vom 17. Oktober 2024 bis einschließlich 18. November 2024

 

im Bereich Bauleitplanung einsehbar sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen mit dem Suchbegriff "Schellerten" zu erreichen.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123/401-11) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch per Kontaktformular, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03-08 „Kartoffellager Dingelbe“ unberücksichtigt bleiben können.

 
5.)    Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen

a.) Umweltbericht

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

  • Zum Schutzgut Mensch (Immissionen),
  • zum Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen),
  • zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe),
  • zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer),
  • zum Schutzgut Klima (Klima, Lokalklima),
  • zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild (Qualität und Auswirkungen),
  • zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

 

b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)

  • Archäologische Prospektion (ArchaeoFirm, 03.04.2024)
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung (Kalberlah – Bodenbiologie, 04.11.2022)
  • Schallprognose (ISUT Schallschutz, 23.09.2020)

 

c.) weitere umweltbezogene Informationen

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
  • Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz
  • NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie

 

d.) Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

In den bislang vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende umweltbezogene Themen behandelt.

Schutzgut Mensch:

  • Landkreis Hildesheim (Brandschutz): Hinweise zur Sicherung der Erschließung für Lösch- und Rettungsfahrzeuge.
  • Landkreis Hildesheim (Immissionsschutz): Hinweis auf vorbehaltliche Erteilung immissionsschutzrechtlicher Auflagen und Hinweise im Baugenehmigungsverfahren.
  • Landkreis Hildesheim (Gesundheitsamt): Hinweis zur Trinkwasserinstallation.
  • LGLN: Hinweis auf Kampfmittelauswertung.
  • Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Einhaltung von Sichtdreiecken an der Grundstückszufahrt.
  • Niedersächsische Landesforsten: Hinweis auf Einhaltung ausreichender Abstände zur Gehölzfläche zur Gefahrenabwehr.
  • Wasserverband Peine: Hinweise zur Trinkwasser- und Löschwasserversorgung.


Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften:

  • Landkreis Hildesheim (Untere Naturschutzbehörde): Anregung zur Festsetzung insektenschonender Beleuchtung. Anregung zur verbindlichen Sicherung der externen Ausgleichsfläche. Anregungen zu Pflegemaßnahmen der externen Ausgleichsfläche.
  • Landkreis Hildesheim (Untere Waldbehörde), Niedersächsische Landesforsten: Hinweis auf einzuhaltenden Waldabstand.
  • Landkreis Hildesheim (Untere Waldbehörde): Hinweis auf Entfernung vorhandenen Baumbestandes im Baufeld und Durchforstung des Waldes und Waldrandes vor Anfertigung des Artengutachtens.
  • Niedersächsische Landesforsten: Hinweis auf Waldeigenschaft des Hofgehölzes. Hinweis auf potentielle Beeinträchtigungen der in der Gehölzfläche vorkommenden Arten. Hinweis auf kompensationspflichtige Waldumwandlung in Nordwesten der Gehölzfläche.


Schutzgut Boden und Fläche:

  • Landkreis Hildesheim (Bodenschutz): Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche südlich der Konrad-Adenauer-Straße (Scheune). Anregung zur bodenschutzrechtlichen Untersuchung der anthropogenen Auffüllung im Boden.
  • Niedersächsische Landesforsten: Anregung zur erneuten Prüfung der Alternativstandorte.

 
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • Landkreis Hildesheim (Untere Denkmalschutzbehörde): Hinweis auf denkmalrechtliche Genehmigungspflicht.

 

 

08.10.2024 
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