Aufstellung Bebauungsplan Nr. 02-09 »Hopsfeld III«
(Schellerten) Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten am 22. Februar 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-09 „Hopsfeld III“ und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich befindet sich im Norden Bettmars nördlich der Hildesheimer Straße (Bundesstraße 1) sowie westlich und östlich der Straße „Hopsfeld“. Er wird wie in der nebenstehenden Karte dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Im Westen des Planbereiches soll eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden, um den entsprechenden Bedarf an Baugrundstücken in Bettmar decken zu können.
In diesem Zusammenhang wird derzeit die Notwendigkeit von schalldämmenden Festsetzungen in Bezug auf Emittenten wie Bundesstraße und Bahnstrecke zu untersuchen sein.
Im Osten des Planbereichs soll ein Dorfgebiet festgesetzt werden, das den dortigen Bestand sichert und eine Weiterentwicklung der Nutzungen ermöglicht. Dazu gehört auch die Anlage eines Reitplatzes im Norden des Dorfgebietes.
Im Übergangsbereich unmittelbar westlich der Straße „Hopsfeld“, wird ein Dorfgebiet festgesetzt, das im Rahmen einer Gliederung gemäß § 1 (4) BauNVO lediglich dem sonstigen Wohnen zur Verfügung stehen soll. Damit soll ein Übergang zwischen Dorfgebiet und Wohngebiet geschaffen werden.
Im Zusammenhang mit der Planung wird ein Umweltbericht erstellt, der nach Fertigstellung der Planbegründung als gesonderter Teil beigefügt werden wird.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit
vom 08. März 2021 bis einschließlich 14. April 2021
im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Sprechzeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt.
Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05123/401-0) oder auf Anfrage per Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.
Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Schellerten https://www.schellerten.info/wirtschaft/bauleitplanung einsehbar.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Die Ziele hinsichtlich Natur und Landschaft werden im Umweltbericht erläutert. Dieser wird zurzeit erstellt.
Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, Kontaktformular, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.