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27. Änderung des Flächennutzungsplans

(Schellerten) Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten am 22. Februar 2021 die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Norden Bettmars nördlich der Hildesheimer Straße (Bundesstraße 1) sowie westlich der Straße „Hopsfeld“ und ist in der nebenstehender Planskizze dargestellt.

 

Zweck und Ziel der Planung

Für die Erweiterung der Gemeinbedarfsnutzung nördlich der Sporthalle wird kein Bedarf mehr gesehen, so dass diese Fläche in Anlehnung an den östlich benachbarten Bereich als gemischte Baufläche dargestellt werden soll. Sie soll einen Übergang zu dem westlich angrenzenden Bereich bilden, für den künftig eine Wohnbaufläche statt einer gemischten Baufläche vorgesehen werden soll. Der Bedarf an einer Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen wird nicht mehr in dieser Flächengrößenordnung gesehen, so dass der Wohnnutzung der Vorrang eingeräumt werden soll.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit

vom 08. März 2021 bis einschließlich 14. April 2021

im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Sprechzeiten

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt.

 

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05123/401-0) oder auf Anfrage per Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

 

Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Schellerten https://www.schellerten.info/wirtschaft/bauleitplanung einsehbar.

Die Ziele hinsichtlich Natur und Landschaft werden im Umweltbericht erläutert. Dieser wird zurzeit erstellt.

Der Änderungsentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, Kontaktformular, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.



 

01.03.2021 
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