Sprungziele
Seiteninhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schellerten arbeitet daran, ihre Website www.schellerten.info mit allen Unterseiten gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website entspricht derzeit nur in Teilen den Vorgaben des BITV 2.0.

Im Zuge dieser Bemühung ist in den nächsten Monaten die Weiterentwicklung dieses Internetauftrittes hin zu einer umfangreichen Barrierefreiheit in naher Zukunft vorgesehen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund reicht nicht überall aus, um das WCAG2.0 Level AA zu erfüllen.
  2. Bilder bieten teilweise keine oder unzureichende Alternativtexte.
  3. Die Reihenfolge von Überschriften-Elementen (<h1>,<h2>) entspricht nicht immer dem WCAG2.0, um von Screen-Readern zweckmäßig interpretiert werden zu können.
  4. Eingabefelder und Buttons können unzureichende Benennungen (leere Label oder leere Werte) aufweisen.
  5. Es sind "JavaScript Jump Menüs" implementiert, die eine Navigation über Tasteneingaben in manchen Browsern erschweren können.
  6. Es wurden vereinzelt HTML-Tabellen für Layout-Zwecke verwendet, was die Interpretation der Reihenfolge von Informationen für Screen-Reader erschweren kann.
  7. Es gibt in Listen (z.B. Pressemitteilungen) benachbarte Links, die auf denselben Inhalt verweisen.
  8. Einzelne PDF-Dateien sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Aufgrund sehr großer Archivbestände (zum Beispiel durch Bereithalten seit mehr als zehn Jahre verfügbarer Inhalte) ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Zuletzt geändert am 22. September 2020

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Gemeinde Schellerten bemüht sich, ihre Website fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.

Wenn Sie Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf die Barrierefreiheit dieses Internetauftritts geben möchten,

Es wird überprüft, wie die Barriere für Sie beseitigt werden kann.

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellender Antwort aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie bei der Schlichtungsstelle - eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen - einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per

 

Seite zurück Nach oben