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Jahresabschluss 2015

(Schellerten) Über den Jahresabschluss 2015 hat der Rat der Gemeinde Schellerten in seiner Sitzung am 29. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses

Der durch den Bürgermeister festgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

2. Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses

Der sich aus dem Jahresabschluss 2015 ergebende Fehlbetrag in Höhe von 17.840,70 € wird mit der bestehenden Rücklage aus Überschüssen der Vorjahre verrechnet.

 

3. Entlastung des Bürgermeisters

Dem Bürgermeister wird für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erteilt.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 sowie der Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Absatz 2 NKomVG

 

vom 09. Juli bis zum 17. Juli 2020

 

zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Schellerten, Rathausstraße 8, Zimmer 23,  31174 Schellerten öffentlich aus.

 

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie:

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05123-4010) oder auf Anfrage per E-Mail (rathaus@schellerten.de) möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

 

30.06.2020 
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