Planfeststellungsverfahren Ausbau K 215 Dingelbe - Nettlingen
(Schellerten) Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Hildesheim, 31132 Hildesheim, Az. (206) 66.13.20-01/16, vom 23.06.2020, der das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 24.07.2020 bei der Gemeinde Schellerten, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Hildesheim, 206 – Straßenverkehrsamt, Heinrichstraße 21, 31137 Hildesheim, nach telefonischer Rücksprache eingesehen werden. Zusätzlich wird der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Planunterlagen in diesem Verzeichnis veröffentlicht: http://www.landkreishildesheim.de/Politik-Verwaltung/Verwaltung/Projekte/Ausbau-475.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen ent-schieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).