Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10-11 "Schellerten-West II"
(Schellerten) Die Gemeinde Schellerten gibt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10-11 "Schellerten West II" bekannt.
1.) Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10-11 „Schellerten West ll“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.
2.) Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche zur Entwicklung eines weiteren Baugebiets im westlichen Bereich der Ortschaft Schellerten. Im Innenbereich der Ortschaft sind keine Entwicklungs- und Verdichtungsmöglichkeiten vorhanden, somit ist die potentielle Ausweisung neuer Bauflächen nur im angrenzenden Außenbereich möglich.
3.) Planbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10-11 „Schellerten West ll“ umfasst das Flurstück 211/18 sowie das Flurstück 113 Gemarkung Schellerten und ist im Übersichtsplan dargestellt.