Bebauungsplan Nr. 09-07 Auf der Schanze Nord und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortschaft Ottbergen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 02.09.2019 die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 09-07 "Auf der Schanze Nord" (Ortschaft Ottbergen) sowie der 26. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird erneut durchgeführt. Parallel dazu werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der neue Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (siehe Info-Spalte) dargestellt.
Wesentliches Ziel der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 09-07 "Auf der Schanze Nord" und der 26. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Anschluss des Regenrückhaltebeckens an den vorhandenen Graben im Osten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 23. September 2019 bis einschließlich 22. Oktober 2019.
Während dieser Zeit werden die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 09-07 "Auf der Schanze Nord" und der 26. Änderung des Flächennutzungsplans zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.
Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind:
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung.
Im Rahmen der Unterrichtung werden Ziel und Zweck der Erweiterung dargelegt und es wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Dies gilt in gleicher Weise für Kinder und Jugendliche.
Stellungnahmen und Anregungen werden nur in Bezug auf die Erweiterung des Geltungsbereiches erbeten.
Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wird ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet.
Die Verwaltung gibt Berufstätigen die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 I 401 - 0) einzusehen.
Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auch auf dieser Internetseite einsehbar.