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Bebauungsplan Nr. 04-12 "Kindertagesstätte Dinklar" in Kraft getreten

(Dinklar) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ (Ortschaft Dinklar) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und gemäß § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – in der zur Zeit geltenden Fassung – als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 04-12 wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Aufstellung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“  ist es, durch Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ umfasst Flächen in östlicher Ortsrandlage der Ortschaft Dinklar, östlich der "Bischof-Gerhard-Straße". Der räumliche Geltungsbereich ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim auf der Internetseite www.landkreishildesheim.de tritt der Bebauungsplan Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 04-12 sowie die Begründung können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten von der Öffentlichkeit eingesehen werden:

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ einschließlich der Begründung kann Auskunft verlangt werden.

Ebenso kann der Plan auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten im Bereich Bauleitplanung eingesehen werden.

Un­be­acht­lich wer­den:

  1. ei­ne nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be­acht­li­che Ver­let­zung der dort be­zeich­ne­ten Ver­fah­rens- und Form­vor­schrif­ten
  2. ei­ne un­ter Be­rück­sich­ti­gung des § 214 Abs. 2 BauGB be­acht­li­che Ver­let­zung der Vor­schrif­ten über das Ver­hält­nis des Be­bau­ungs­plans und des Flä­chen­nut­zungs­plans
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 be­acht­li­che Män­gel des Ab­wä­gungs­vor­gangs,

wenn sie nicht in­ner­halb ei­nes Jah­res seit die­ser Be­kannt­ma­chung des Be­bau­ungs­pla­nes Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ schrift­lich ge­gen­über der Ge­mein­de un­ter Dar­le­gung des die Ver­let­zung be­grün­den­den Sach­ver­halts gel­tend ge­macht wor­den sind.

Auf die Vor­schrif­ten des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) über die Gel­tend­ma­chung et­wai­ger Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Er­lö­schen von Ent­schä­di­gungs­an­sprü­chen bei nicht frist­ge­rech­ter Gel­tend­ma­chung wird hin­ge­wie­sen.

30.11.2023 
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