Bebauungsplan Nr. 04-12 "Kindertagesstätte Dinklar" in Kraft getreten
(Dinklar) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ (Ortschaft Dinklar) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und gemäß § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – in der zur Zeit geltenden Fassung – als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 04-12 wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Aufstellung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ ist es, durch Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ umfasst Flächen in östlicher Ortsrandlage der Ortschaft Dinklar, östlich der "Bischof-Gerhard-Straße". Der räumliche Geltungsbereich ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim auf der Internetseite www.landkreishildesheim.de tritt der Bebauungsplan Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 04-12 sowie die Begründung können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten von der Öffentlichkeit eingesehen werden:
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ einschließlich der Begründung kann Auskunft verlangt werden.
Ebenso kann der Plan auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten im Bereich Bauleitplanung eingesehen werden.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 04-12 „Kindertagesstätte Dinklar“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.