Bekanntmachung über den Beschluss des Jahresabschlusses 2018 sowie über die Entlastung und Auslegung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Schellerten
(Schellerten) Über den Jahresabschluss 2018 hat der Rat der Gemeinde Schellerten in seiner Sitzung am 13. November 2023 folgenden Beschluss gefasst:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
Der durch den Bürgermeister festgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
2. Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses
Der sich aus dem Jahresabschluss 2018 ergebende Überschuss in Höhe von 853.247,51 € wird der Rücklage aus Überschüssen zugeführt.
3. Entlastung des Bürgermeisters
Dem Bürgermeister wird für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2018 die unein-geschränkte Entlastung gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erteilt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 sowie der Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Absatz 2 NKomVG
vom 23. November bis zum 01. Dezember 2023
zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Schellerten, Rathausstraße 8, Zimmer 23, 31174 Schellerten öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05123-4010) oder auf Anfrage per EMail-Formular möglich.
Schellerten, 14. November 2023
Gemeinde Schellerten
Der Bürgermeister
Fabian von Berg