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Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit Berufsausbildung:
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.
- Gebühr: 96,00 Euro
Weiterer Aufenthalt von bis zu drei Monaten - Gebühr: 93,00 Euro
Weiterer Aufenthalt von mehr als drei Monaten - Gebühr: 67,00 Euro
Neuausstellung des Kartenkörpers