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Welche Gebühren fallen an?
Bei Registrierung durch Privatmelder
- EUR 13,00 - 18,50 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
- EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten
Bei Registrierung durch Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und -Behörden
- EUR 8,50 - 16,00 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
- EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten