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Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04-10 Breite Straße Ortschaft Dinklar

Der  Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 04-10 aufzustellen. Betroffen sind Grundstücksflächen unmittelbar südlich der Breiten Straße, zwischen Feuerwehr und St.Stephanus Kirche in Dinklar. Foto (c) Gemeinde Schellerten
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 04-10 aufzustellen. Betroffen sind Grundstücksflächen unmittelbar südlich der Breiten Straße, zwischen Feuerwehr und St.Stephanus Kirche in Dinklar. Foto (c) Gemeinde Schellerten
(Schellerten) Der  Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 04-10 aufzustellen. Betroffen sind Grundstücksflächen unmittelbar südlich der Breiten Straße, zwischen Feuerwehr und St.Stephanus Kirche in Dinklar. 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 04-10 "Breite Straße" (Ortschaft Dinklar) mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung sowie 5. Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 04-10 "Breite Straße" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB aufzustellen und die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung einschließlich Begründung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Bebauungsplan Nr. 04-10 bezieht Grundstücksflächen unmittelbar südlich der "Breiten Straße", zwischen Feuerwehr und St.Stephanus Kirche in der Ortslage Dinklar ein.

Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 04-10 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

Der Flächennutzungsplan wird hinsichtlich der durch den BebauungsplanNr. 04-10 obsolet werdenden Darstellungen im Wege der 5. Berichtigung redaktionell angepasst.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, weil das Änderungsvorhaben zu keinen erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V. m. § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB nicht durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04-10 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung sowie die Begründung dazu findet in der Zeit vom 7. August 2013 bis einschließlich 6. September 2013 im Rathaus der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung statt:
montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr

Während dieser Zeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 04-10 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung und Begründung sowie die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplans zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen. Berufstätigen gibt die Gemeinde Gelegenheit, außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung unter Tel. 05123/ 401 - 0 Einsicht zu nehmen. Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen vorgebracht werden.

Den Auslegungsunterlagen ist zur Einsichtnahme das Hochwasserschutzkonzept Dinklar mit Datum Juli 2011 sowie die Hydraulische Stellungnahme mit Datum August 2012 (jeweils Verfasser: Gesellschaft für Umweltplanung und -technik, GEUM.tec GmbH, Freiligrathstr. 7, 30171 Hannover) beigefügt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 04-10 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Digitale Fassungen der Planungsentwürfe können über diese Webseite heruntergeladen werden.

Ö Dinklar 04-10 Breite Straße Bebauungsplan
pdf - 413 KB
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    Begründung
pdf - 26 KB
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    5.Berichtung des Flächennutzungsplanes
pdf - 2,1 MB
pdf - 2,1 MB

Weitere Informationen über im Aufstellungsverfahren befindliche sowie rechtswirksame Bebauungspläne der Gemeinde Schellerten:

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31.07.2013 
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