Bebauungsplan 10-12 - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10-12 "Schellerten Nordwest" gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplans Nr. 10-12 bezieht Grundstücksflächen zwischen dem Schießstand und der Bundesstraße 1 am Nordwestrand der Ortschaft Schellerten ein.
Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 10-12 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Wesentliches Ziel der Bebauungsplan-Aufstellung ist es, im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Gewerbegebiet auszuweisen und den Schießstand aufzunehmen. Innerhalb des Gewerbegebietes ist der Bau von Einzelhandelseinrichtungen beabsichtigt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10-12 mit Begründung und Umweltbericht findet in der Zeit vom 17. Mai 2013 bis einschließlich 17. Juni 2013 im Rathaus der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung statt:
montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr
Während dieser Zeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10-12 sowie der Begründung mit Umweltbericht zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10-12 Stellungnahmen vorgebracht werden.
Berufstätigen gibt die Verwaltung die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel. 05123/ 401-0, einzusehen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 10-12 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Den ausliegenden Unterlagen ist zusätzlich beigefügt:
- Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB (als gesonderter Teil der Begründung)
- Gutachtliche Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 10-12 "Schellerten-Nordwest" der Gemeinde Schellerten (Verfasser TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG);
--- Teil I : Verkehrslärm, 1. Fortschreibung (mit Datum v. 05.09.2012)
--- Teil III: Schießlärm (mit Datum v. 27.04.2009
- Orientierende Untersuchung mit Gefährdungsabschätzung der Altablagerungen Nr. 254 029 408 und 254 029 412 in Schellerten, Landkreis Hildesheim (Verfasser Dr. Pelzer und Partner, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim mit Datum vom 10.09.2009)
- Geotechnische Untersuchungen für die Erschließung im Gewerbegebiet "Schellerten Nordwest" (Verfasser Dr. Pelzer und Partner, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim mit Datum vom 23.06.2009).
Außerdem liegt als weitere umweltbezogene Information der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993 vor.