Sprungziele
Seiteninhalt

Bebauungsplan 10-12 - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der  Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10-12 aufzustellen. Betroffen sind Grundstücksflächen zwischen dem Schießstand und der Bundesstraße 1 am Nordwestrand der Ortschaft Schellerten. Foto (c) Lindinger / Gemeinde Schellerten
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10-12 aufzustellen. Betroffen sind Grundstücksflächen zwischen dem Schießstand und der Bundesstraße 1 am Nordwestrand der Ortschaft Schellerten. Foto (c) Lindinger / Gemeinde Schellerten
(Schellerten) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10-12 "Schellerten Nordwest" öffentlich auszulegen. Betroffen sind Grundstücksflächen zwischen dem Schießstand und der Bundesstraße 1 am Nordwestrand der Ortschaft Schellerten. 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 29.04.2013  beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10-12 "Schellerten Nordwest"  gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)  mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplans Nr. 10-12 bezieht Grundstücksflächen zwischen dem Schießstand und der Bundesstraße 1 am Nordwestrand der Ortschaft Schellerten ein.

Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 10-12 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

Wesentliches Ziel der Bebauungsplan-Aufstellung ist es, im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Gewerbegebiet auszuweisen und den Schießstand aufzunehmen. Innerhalb des Gewerbegebietes ist der Bau von Einzelhandelseinrichtungen beabsichtigt.

Die  öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10-12  mit Begründung und Umweltbericht  findet in der Zeit vom 17. Mai 2013 bis einschließlich 17. Juni 2013  im Rathaus der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung statt:

montags   09.00 - 12.00 Uhr  und  14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs  09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags  09.00 - 12.00 Uhr  und  14.00 - 16.30 Uhr
freitags  09.00 - 12.00 Uhr   

Während dieser Zeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10-12 sowie der Begründung mit Umweltbericht zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.

Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10-12 Stellungnahmen vorgebracht werden.

Berufstätigen gibt die Verwaltung die Möglichkeit, die Planungsunterlagen  auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache unter  Tel. 05123/ 401-0, einzusehen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 10-12 unberücksichtigt bleiben;  ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Den ausliegenden Unterlagen ist zusätzlich beigefügt:
- Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a  BauGB (als gesonderter Teil der Begründung)
- Gutachtliche Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 10-12 "Schellerten-Nordwest" der Gemeinde Schellerten (Verfasser TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG);
---  Teil I : Verkehrslärm, 1. Fortschreibung (mit Datum v. 05.09.2012)
---  Teil III:  Schießlärm (mit Datum v. 27.04.2009
- Orientierende Untersuchung mit Gefährdungsabschätzung der Altablagerungen Nr. 254 029 408 und 254 029 412 in Schellerten, Landkreis Hildesheim (Verfasser Dr. Pelzer und Partner, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim mit Datum vom 10.09.2009)
- Geotechnische Untersuchungen für die Erschließung im Gewerbegebiet "Schellerten Nordwest" (Verfasser Dr. Pelzer und Partner, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim mit Datum vom 23.06.2009).

Außerdem liegt als weitere umweltbezogene Information der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993 vor.

mehr

Mehr
Mehr

 

 

02.05.2013 
Seite zurück Nach oben