Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplans Nr. 10-12 "Schellerten Nordwest" (Ortschaft Schellerten)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 10-12 "Schellerten Nordwest" (Ortschaft Schellerten) gem. § 2 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 20.08.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10-12 "Schellerten Nordwest" gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Der Bebauungsplan Nr. 10-12 bezieht Grundstücksflächen zwischen dem Schießstand und der Bundesstraße 1 am Nordwestrand der Ortschaft Schellerten ein.
Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 10-12 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Wesentliches Ziel der Bebauungsplan-Aufstellung ist es, im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Gewerbegebiet auszuweisen und den Schießstand aufzunehmen. Innerhalb des Gewerbegebietes ist der Bau von Einzelhandelseinrichtungen beabsichtigt.
Die fühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanes Nr. 10-12 findet in der Zeit vom 4. Februar 2013 bis einschließlich 4. März 2013 im Rathaus der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung statt:
montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr
Während dieser Zeit werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 10-12 zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen. Dazu werden mit der Begründung zum Bebauungsplans Nr. 10-12 Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben.
Den ausliegenden Unterlagen ist zusätzlich beigefügt:
- Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB (als gesonderter Teil der Begründung)
- Gutachtliche Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 10-12 "Schellerten-Nordwest" der Gemeinde Schellerten (Verfasser TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG);
- Teil I : Verkehrslärm, 1. Fortschreibung (mit Datum v. 05.09.2012)
- Teil II: Geräuschkontingentierung (mit Datum v. 27.03.2009)
- Teil III: Schießlärm (mit Datum v. 27.04.2009)
- Orientierende Untersuchung mit Gefährdungsabschätzung der Altablagerungen Nr. 254 029 408 und 254 029 412 in Schellerten, Landkreis Hildesheim (Verfasser Dr. Pelzer und Partner, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim mit Datum vom 10.09.2009)
- Geotechnische Untersuchungen für die Erschließung im Gewerbegebiet "Schellerten Nordwest" (Verfasser Dr. Pelzer und Partner, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim mit Datum vom 23.06.2009).
Außerdem liegt als weitere umweltbezogene Information der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993 vor.