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Witte: Wasser richtet sich nicht nach Verordnungen - Einsatz aus Hannover laut Gemeinde entscheidend für Hochwasserschutz

Die Klunkau in Dinklar ist eigentlich ein friedlicher Bach, doch auch sie kann schwere Hochwasser auslösen. Foto (c) Thomas Wedig, HAZ
Die Klunkau in Dinklar ist eigentlich ein friedlicher Bach, doch auch sie kann schwere Hochwasser auslösen. Foto (c) Thomas Wedig, HAZ
(Schellerten/htw) Die Klunkau ist eigentlich ein friedlicher kleiner Bach – doch wenn es schlecht läuft, kann auch sie schwere Hochwasser in den Dörfern an ihrem Lauf auslösen. Auch in Dinklar. Dort fordert der Ortsrat jetzt mehr Einsatz. 

Nach dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 an der Elbe, dem Hochwasser an der Innerste 2007 sowie den Überschwemmungen an Oder und Weichsel im Jahr 2010 hatte das Land Niedersachsen sich den Hochwasserschutz auf die Fahnen geschrieben. Danach sollen alle Flächen, die möglicherweise bei Hochwasser überschwemmt werden, als „hochwassergefährdete Gebiete“ ausgewiesen werden.
 
Das gilt auch für die Klunkau in Dinklar. Verantwortlich für eine derartige Verordnung ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim. Die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes war jetzt zentrales Thema in der Sitzung des dortigen Ortsrates.
 
Bis Ende 2013, so erklärte Schellertens Gemeindebürgermeister Axel Witte, wolle der Landkreis eine solche Verordnung erlassen. Das sei aber nur mit Blick darauf umzusetzen, wie die betreffenden Grundstücke eigentlich genutzt werden. Mit dem ersten Gutachten der Behörde seien die Gemeinde und auch die Eigentümer nicht einverstanden gewesen. Deshalb habe man ein zweites Gutachten erstellen lassen. Die Kosten für das 10.000 Euro teure Papier teilten sich die Kommune und die betroffenen Eigentümer.
 
„Das Ergebnis zeigt, dass mit verhältnismäßig geringen Maßnahmen der ungehinderte Wasserabfluss in unserem Zuständigkeitsbereich gewährleistet werden kann“, betonte Witte. Inzwischen habe man bereits zwei unnötige Brücken abgebaut und zahlreiche andere Unterhaltungs- und Pflegearbeiten erledigt. Aufgrund des neuen Gutachtens plane die Gemeinde weitere Schritte – drei will sie selbst erledigen, sechs weitere sollen Privatleute umsetzen.
 
Nach einer Kostenschätzung des Bauamts soll das ganze rund 40.000 Euro kosten. Man habe inzwischen aber festgestellt, dass der Brückendurchlass im Bereich der Landesstraße 475 „Kleine Seite“ viel zu klein und auch marode sei. „Dieses Nadelöhr muss dringend beseitigt werden“, forderte Witte. Zuständig sei das Land, das dafür „sicher über 100.000 Euro“ ausgeben müsse. „Wird aber dieser Engpass nicht vorher beseitigt, würden auch viele anderen Maßnahmen keinen Sinn machen“, appellierte der Bürgermeister.
 
Ziel der Gemeinde sei es, alles im nächsten Jahr zu erledigen. Dann könnte der Landkreis die Verbesserungen noch bei der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete berücksichtigen. In Kürze will der Verwaltungschef mit Landkreis und Land darüber reden: „Das Land muss die Mittel für die Erneuerung des Brückendurchlasses im nächsten Jahr bereitstellen, denn das Wasser richtet sich nicht nach einer Verordnung, sondern nach den Gegebenheiten vor Ort.“ Der Ortsrat unterstützte sein Vorhaben einstimmig.

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(geänderter) Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors (Hans-Theo Wiechens/Hildesheimer Allgemeine Zeitung)

Foto (c) Thomas Wedig/Hildesheimer Allgemeine Zeitung

 

04.12.2012 
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