Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplan 10-02 Ortschaft Schellerten
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 19.12.2011 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-02 "Kleine Seite A und B" (ursprüngliche Bezifferung des Planes Nr. 2) aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB) und die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung einschließlich Begründung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Geltungsbereich des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-02 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet. Wesentliches Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, die Festsetzungen zur Überbaubarkeit der einbezogenen Grundstücke zu erweitern.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt ( § 13 a BauGB). Die Aufstellung erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung, weil das Änderungsvorhaben zu keinen erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führt (§ 2 Abs. 4 BauGB). Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt (§ 13 Abs. 2 Ziff. 1 i.V. m. § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB).
Die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-02 findet in der Zeit vom 12. April 2012 bis einschließlich 11. Mai 2012 im Rathaus der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung statt:
montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr
Während dieser Zeit wird der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-02 mit Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen. Berufstätigen gibt
die Gemeinde Gelegenheit, außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung unter Tel. 05123/ 401-0 Einsicht zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Stellungnahmen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-02 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ö | Schellerten | 10-02 Kleine Seite A und B 4. Änderung | Bebauungsplan | |
Begründung |