Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer
Der Gemeinderat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 12.03.2012 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 355,00 v.H. und der Grundsteuer B auf 345,00 v.H. für das Kalenderjahr 2012 festsetzen.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 wird damit keine Änderung eintreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) in der z. Zt. gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2008 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2012 in einem Betrag am 01.07.2012 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.
Die Hundesteuer 2012 wird ebenfalls, wie in den zuletzt erteilten Bescheiden, mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig. Sollten auch hier Hunde ab- bzw. angemeldet werden oder sich die Steuersätze ändern, erteilt die Gemeinde Schellerten gemäß der z. Zt. gültigen Hundesteuersatzung die entsprechenden Änderungsbescheide.
Die Grundsteuer wird für das 1. Quartal 2012 als Vorauszahlung erhoben.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage wäre gegen die Gemeinde Schellerten, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten, zu richten.
Nach dem 15. Februar 2012 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.
Um die Zahlung ordnungsgemäß verbuchen zu können, sollte auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenzeichen vermerkt werden. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bucht die Gemeindekasse die Steuern wie immer automatisch ab.
Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Bankverbindungen der Gemeindekasse:
Postbank Hannover (BLZ 250 100 30) Kto. 41422-304
Sparkasse Hildesheim (BLZ 259 501 30) Kto. 44 000 011
Volksbank Hildesheimer Börde (BLZ 259 915 28) Kto. 600 228 500
Bild: Rathaus der Gemeinde Schellerten Foto (c) Lindinger / Gemeinde Schellerten