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Neuer Grundbetrag in der Abwassergebühr

Die vom Rat der Gemeinde Schellerten in seiner Sitzung am 15.11.2010 beschlossene 5. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung ist im Amtsblatt Nr. 49 des Landkreises Hildesheim veröffentlicht worden. (Foto: Lindinger)
Die vom Rat der Gemeinde Schellerten in seiner Sitzung am 15.11.2010 beschlossene 5. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung ist im Amtsblatt Nr. 49 des Landkreises Hildesheim veröffentlicht worden. (Foto: Lindinger)
(Schellerten/tw) Die Abwassergebühr in der Gemeinde Schellerten umfasst künftig einen Grundbetrag für den Grundstücksanschluss in Höhe von 5 Euro monatlich. Das hat der Gemeinderat einstimmig entschieden. Die Mengengebühr bleibt bei 3,45 Euro pro verbrauchtem Kubikmeter Wasser. Auf diesem Stand sei sie seit 1999, erläuterte Fachbereichsleiter Norbert Siegel in der Ratssitzung.

Die zusätzliche Grundgebühr bedeutet unter dem Strich dennoch eine Gebührenerhöhung. Die war laut Kalkulation der Verwaltung allerdings nötig: Im Jahr 2008 klaffte erstmals ein Loch im Abwasser-Gebührenhaushalt, seitdem hat sich das Defizit jedes Jahr vergrößert. Als wesentlichen Grund nennt Siegel die stark gestiegenen Kosten für die Klärschlammbeseitigung.

Der Fehlbetrag im Gebührenhaushalt ist inzwischen auf knapp 120 000 Euro gewachsen. Das macht etwa ein Zehntel der jährlichen Gebühreneinnahmen von rund 1,3 Millionen Euro aus. Unter diesen Umständen sei die Gemeinde gehalten, den Abwasser-Etat wieder auszugleichen, erläuterte der Kämmerer – denn eine Kommune soll in einem Gebührenhaushalt weder Verluste noch Gewinne machen, sondern nur die Kosten decken.

Dem Rat legte die Verwaltung verschiedene Varianten für eine Erhöhung vor. Die Einführung einer Grundgebühr bei unverändertem Mengenbetrag erschien den Kommunalpolitikern schließlich als die gerechteste Lösung. „Etwa 70 Prozent der Ausgaben im Abwasserbereich sind Fixkosten und hängen nicht von der Menge des verbrauchten Wassers ab“, erläutert Bürgermeister Axel Witte den Hintergrund. Dieser Umstand soll sich in der neuen Grundgebühr widerspiegeln.

Die ist laut Kämmerer Siegel inzwischen üblich. Nach seinen Angaben haben zehn von 13 Kommunen im Wasserverband Peine sie bereits eingeführt. Mit der Gesamtgebühr liege die Gemeinde Schellerten im Vergleich mit den anderen Städten und Gemeinden der Region immer noch im unteren Drittel.

(Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung/ Thomas Wedig)

Die vom Rat der Gemeinde Schellerten in seiner Sitzung am 15.11.2010 beschlossene 5. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung ist im Amtsblatt Nr. 49 des Landkreises Hildesheim veröffentlicht worden. Die Satzung wird am 01. Januar 2011 in Kraft treten.

Die Satzung kann auch im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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08.12.2010 
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