Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 "Waldstraße« (Ortschaft Ottbergen) mit 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans
Der Satzungsbeschluss ist im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim vom 07. Juli 2010 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht worden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 bezieht Grundstücksflächen unmittelbar östlich der "Waldstraße" und südlich der "Wöhler Straße"in der Ortschaft Ottbergen ein.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 rechtsverbindlich.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 ist ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Der Flächennutzungsplan wird hinsichtlich der durch die Bebauungsplan-Änderung teilweise obsolet werdenden Darstellungen im Wege der 3. Berichtigung redaktionell angepasst. Der Gemeinderat hat die Berichtigung ebenfalls in seiner Sitzung am 07.06.2010 beschlossen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 einschließlich Begründung und die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung können im Bauamt des Rat hauses der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan sowie die Begründung und die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes sind im Internet zum Download (PDF) verfügbar.