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Raumordnungsverfahren zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle - Mecklar für den niedersächsischen Abschnitt;

pixelio.de Fotograf tommyS © Siepmann GbR
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(Schellerten) Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen gem. § 15 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG)

Die transpower stromübertragungs gmbh (Vorhabensträger) mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) in Niedersachsen und dem UW Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen.

Öffentliche Bekanntmachung für die Regierungsvertretung Braunschweig
Öffentliche Bekanntmachung für die Regierungsvertretung Braunschweig
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung – Regierungsvertretung Braunschweig – als zuständige Landesplanungsbehörde hat mit Verfügung vom 25.05.2010 das Raumordnungsverfahren gem. § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes für den niedersächsischen Teil der geplanten 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle - Mecklar eingeleitet. Nach § 15 Abs. 3 NROG sind die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit auszulegen.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 28.06.2010 bis 09.08.2010 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus; die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Fachbereich 3 Bau- und Umweltverwaltung während der Dienststunden.

Jedermann kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 28.08.2010 bei der Gemeinde Schellerten, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Gemeinde leitet die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen an die Landesplanungsbehörde weiter.

Zur zügigen und transparenten Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird im Rahmen des e-Governments auch das Internet zur Online-Beteiligung genutzt. Jedermann kann ab 07. Juni 2010 auf der eingerichteten Internetplattform

www.rov-wahle-mecklar-online.de

die kompletten Verfahrensunterlagen einsehen und auch online bis zum 27.08.2010 eine Stellungnahme abgeben.

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Eine individuelle Beantwortung der Einwendungen erfolgt weder durch die Gemeinde noch durch die Landesplanungsbehörde. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Sofern eine Veröffentlichung im Internet erfolgt, wird dies ebenfalls bekannt gemacht werden.

15.06.2010 
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