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Bebauungsplan 09-04 "Waldstraße" 3.Änderung

(Schellerten) Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-04 "Waldstraße", (Ortschaft Ottbergen) mit 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans wird öffentlich ausgelegt.

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB 

- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß §  3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am12.04.2010 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 "Waldstraße" (ursprüngliche Bezifferung des Planes Nr. 4) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung einschließlich Begründung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme zugeben.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 bezieht Grundstücksflächen unmittelbar östlich der "Waldstraße" und südlich der "Wöhler Straße"in der Ortschaft Ottbergen ein.

Der Geltungsbereich des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

Wesentliches Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, die Festsetzungen zur Überbaubarkeit der einbezogenen Grundstücke im nördlichen und östlichen Bereich des Bebauungsplans zu erweitern und teilweise Veränderungen von Wege- und Straßenverkehrsflächen vorzunehmen.

Der Flächennutzungsplan wird hinsichtlich der durch diese Bebauungsplan-Änderung obsolet werdenden Darstellungen im Wege der 3. Berichtigung redaktionell angepasst.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V. m. § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB nicht durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-04  findet in der Zeit vom 28.04.2010 bis einschließlich 28.05.2010  im Rathaus der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung statt:

montags 09.00 - 12.00 Uhr und  14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags09.00 - 12.00 Uhr 

Während dieser Zeit wird der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04 mit Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen. Berufstätigen gibt die Gemeinde Gelegenheit, außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung unter Tel.05123/ 401-0 Einsicht zu nehmen. Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Stellungnahmen vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 3.  Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-04unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes sind im Internet zum Download (PDF) verfügbar.

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27.04.2010 
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