Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2010
Die Erhebung wird durch vom Amt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Aufgaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Nieders. Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechologie (LSKN) hat mitgeteilt, dass die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2010 in Schellerten wie folgt stattfinden:
Straße |
Befragungsmonat |
Heersumer Str. (Wöhle) | Juli 2. Hälfte |
Katharinenstr. (Bettmar) | Juni 1. Hälfte |
Lappenberg (Dingelbe) | Februar 2. Hälfte |
Mittelstraße (Kemme) | Mai 2. Hälfte |
Gefragt werden im wesentlichen allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht der Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet!
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Der LSKN bittet um Verständnis, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.