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Der Bebauungsplan Nr. 08-03 Biogasanlage Oedelum liegt öffentlich aus.

(Schellerten) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 09.02.2009 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08-03 "Biogasanlage Oedelum"

gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan Nr. 08-03 bezieht Grundstücksflächen unmittelbar südlich der "Hoheneggelser Straße" nach Mölme in der Ortschaft Oedelum, ein.

Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 08-03 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes findet in der Zeit


vom 3. März 2009 bis einschließlich 2. April 2009


im Bauamt des Rathauses in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechstunden der Verwaltung statt:

montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung unter Tel. 05123/ 401 - 0.

Während dieser Zeit wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher nicht vor. Als umweltbezogene Informationen liegen der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993 sowie der Umweltbericht in Verbindung mit der Begründung des Bebauungsplans Nr. 08-03 vor.

Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 08-03 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

20.02.2009 
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