1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-10 "Schellerten-West" liegt öffentlich aus.
(Schellerten) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 25.02.2008 beschlossen, die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen
und die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung einschließlich Begründung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 bezieht Grundstücksflächen unmittelbar nördlich der "Hermann-Ohlms-Straße" in der Ortschaft Schellerten ein.
Von einer Umweltprüfung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Die öffentliche Auslegung der 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes findet in der Zeit
vom 20. Februar 2009 bis einschließlich 20. März 2009
im Bauamt des Rathauses in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechstunden der Verwaltung statt:
montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung (Tel. 05123/ 401 - 0).
Während dieser Zeit werden der Entwurf der 1. (vereifachten) Änderung des Bebauungsplans mit Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Stellungnahmen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Entwurf kann auch über diesen LINK (960 KB als pdf - Datei) eingesehen werden. Die Begründung ist über diesen LINK (370 KB als pdf - Datei) einzusehen.
Über diesen Link können Sie sich eine Auswahl von Bauleitplänen anzeigen lassen.