Der Bebauungsplan Nr. 08-03 "Biogasanlage Oedelum", ist in Kraft getreten.
(Schellerten) Die Veröffentlichung der Änderung des Bebauungsplanes erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim am 15.07.2009.
Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 15.06.2009 gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie § 40 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Neubekanntmachung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473), in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 08-03 "Biogasanlage Oedelum" (Ortschaft Oedelum) als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht und textlichen Festsetzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 08-03 bezieht Grundstücksflächen unmittelbar südlich der "Hoheneggelser Straße" nach Mölme in der Ortschaft Oedelum, ein.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 08-03 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 08-03 rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan Nr. 08-03 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können im Bauamt des Rathauses der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung
montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplans Nr. 08-03 einschließlich Begründung kann Auskunft verlangt werden.
Berufstätigen gibt die Verwaltung die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel. 05123/ 401-0, einzusehen.
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 08-03 schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan kann auch über diesen LINK (210 KB als pdf - Datei) eingesehen werden. Die Begründung ist über diesen LINK (550 KB als pdf - Datei) einzusehen.
Über diesen Link können Sie sich eine Auswahl von Bauleitplänen anzeigen lassen.