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Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-10 Schellerten-West, Ortschaft Schellerten, ist in Kraft getreten.

(Schellerten) Die Veröffentlichung der Änderung des Bebauungsplanes erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim am 15.07.2009.

Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 15.06.2009 gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie § 40 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Neubekanntmachung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473), in der derzeit gültigen Fassung, die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" (Ortschaft Schellerten) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 bezieht Grundstücksflächen zwischen der "Hermann-Ohlms-Straße" und der Bundesstraße 1 in der Ortschaft Schellerten ein.

Die 1. Änderung wurde in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wurde gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen, weil durch die Änderung Belange der Umwelt nicht betroffen sind.Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde nicht durchgeführt.

Der Geltungsbereich der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 ist in der nachstehenden Lageskizze durch dicke schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 rechtsverbindlich.

Die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 einschließlich Begründung kann im Bauamt des Rathauses der Gemeinde in Schellerten, Rathausstraße 8, während der Sprechzeiten der Verwaltung

montags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
freitags 09.00 - 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 einschließlich Begründung kann Auskunft verlangt werden.

Berufstätigen gibt die Verwaltung die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel. 05123/ 401-0, einzusehen.

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan kann auch über diesen LINK (960 KB als pdf - Datei) eingesehen werden. Die Begründung ist über diesen LINK (370 KB als pdf - Datei) einzusehen.

Über diesen Link können Sie sich eine Auswahl von Bauleitplänen anzeigen lassen.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-10 - Schellerten-West
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-10 - Schellerten-West

15.07.2009 
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