Satzungsrecht Der Gemeinde SChellerten
§ 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) enthält die Ermächtigung der Gemeinden, im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung selbst zu regeln. Darüber hinaus kann die Gemeinde auch Satzungen auch auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung erlassen. Zuständig für den Satzungserlass ist der Gemeinderat.
Wie bei Bundes- und Landesgesetzen sind auch gemeindliche Satzungen für ihre jeweiligen Adressaten verbindlich.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Gebot oder Verbot einer Satzung zuwiderhandelt, soweit die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Zuständige Verwaltungsbehörde ist die jeweilige Gemeinde.
Einige Satzungen werden im pdf Format bereitgestellt. Falls Sie die benötigte Software die zur Verarbeitung der pdf-Dateien erforderlich ist, den Acrobat-Reader, noch nicht haben sollten, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen.
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Wie bei Bundes- und Landesgesetzen sind auch gemeindliche Satzungen für ihre jeweiligen Adressaten verbindlich.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Gebot oder Verbot einer Satzung zuwiderhandelt, soweit die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Zuständige Verwaltungsbehörde ist die jeweilige Gemeinde.
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Zum Satzungsrecht der Gemeinde gehört auch der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, Innen- und Aussenbereichssatzungen usw.
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Hauptsatzung der Gemeinde Schellerten |
Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Schellerten |
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Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schellerten | |
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Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeld, Verdienstausfall und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich Tätige |
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Satzung über die Rechtsstellung und Bestellung der Frauenbeauftragten der Gemeinde Schellerten |
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Satzung für die Freiwillige Feuerwehr |
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Friedhofssatzung |
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Verwaltung und Benutzung des Friedhofs der Gemeinde Schellerten |
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Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Schellerten |
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sport- und Turnhallen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Feuerwehrunterrichtsräume und Schulen der Gemeinde Schellerten außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben |
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Benutzungsordnung für die Grillhütte in der Ortschaft Wendhausen |
Haushaltsplan des Jahres 2014 | |
Haushaltsplan des Jahres 2015 | |
Haushaltsplan des Jahres 2016 | |
Haushaltsplan des Jahres 2017 | |
Haushaltsplan des Jahres 2018 | |
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Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schellerten außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben |
Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten | |
Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Schellerten | |
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Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Schellerten |
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Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Schellerten |
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Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schellerten |
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Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis |
Stand: 21.03.2018