Sprungziele
Seiteninhalt

Merkblatt über den Umgang mit Waschbären

Rathaus der Gemeinde Schellerten Foto (c) Lindinger / Gemeinde Schellerten
Rathaus der Gemeinde Schellerten Foto (c) Lindinger / Gemeinde Schellerten

(Schellerten) Die Jagd- und Naturschutzbehörden von Landkreis und Stadt Hildesheim haben ein "Merkblatt über den Umgang mit Waschbären" mit nachfolgendem Inhalt herausgegeben:

Der Waschbär - Ein Problem für die heimischen Arten

Seit der Ausbringung einiger weniger Exemplare des eigentlich in Nordamerika beheimateten Waschbären (Procyon lotor) in Nordhessen in den 1930er Jahren, breitet sich die Art immer weiter aus. Längst hat sich auch in Südniedersachsen und damit auch im Landkreis Hildesheim eine sehr starke Population etabliert.

Waschbären sind dabei sowohl in den Städten und Dörfern wie auch in den Wäldern und der offenen Landschaft anzutreffen und verursachen dabei zunehmend Probleme, sowohl als "Störenfriede" in der menschlichen Nachbarschaft wie auch als Bedrohung der heimischen Fauna. So ist der Waschbär beispielsweise als Nesträuber der Vogelwelt berüchtigt, aber auch andere Tierarten werden durch seine zunehmende Verbreitung und den damit verbundenen Prädationsdruck in ihrem Bestand immer mehr gefährdet. Darunter sind auch streng geschützte und akut vom Aussterben bedrohte Arten wie die Gelbbauchunke und der Edelkrebs.

Letzteres ist auch der Anlass für die Aufnahme des Waschbären auf die Liste der "invasiven gebietsfremden Arten" (Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014). Damit ist die gesetzliche Zielsetzung verbunden, die Vorkommen der in dieser Liste genannten invasiven Arten - aufgrund ihrer negativen Einflüsse auf die heimische Artenvielfalt und den Naturhaushalt - nach Möglichkeit wieder aus der hiesigen Natur zu entfernen oder sie zumindest zu dezimieren und eine weitere Ausbreitung möglichst einzudämmen. Für den Waschbären gelten daher strenge gesetzliche Vorgaben beziehungsweise Verbote bezüglich der Einfuhr, Haltung, Zucht und Verwendung, dem Transport, Erwerb, Tausch und der Freisetzung.

  

Waschbär und Jagd

Durch die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) gehört der Waschbär seit dem 01.04.2001 zu den dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten.

In der freien Landschaft erfolgt die Bejagung des Waschbären durch die jagdberechtigten Revierinhaber. Um die Waschbärpopulation - soweit überhaupt möglich - etwas einzudämmen und damit negative Auswirkungen auf die heimische Tierwelt zu verringern, wurde die Jagd auf Waschbären durch die Jägerschaft zuletzt zunehmend verstärkt und erfordert auch zukünftig verstärkte Bemühungen, z. B. durch eine vermehrte Fallenjagd. Der Landkreis Hildesheim fördert die Beschaffung von Waschbärfallen für Jäger durch einen finanziellen Zuschuss. Informationen dazu geben die Naturschutz- und die Jagdbehörde des Landkreises.

Innerhalb von Städten und Dörfern stellt sich eine konsequente Bejagung dagegen schwieriger dar, da es sich hierbei um sogenannte "befriedete Bezirke" handelt, in denen die Jagd gemäß § 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ruht. Jedoch kommt es nicht selten vor, dass sich Waschbären auf Dachböden oder ähnlichen Zufluchtsorten häuslich einrichten und den Betroffenen Eigentümern Probleme bereiten.

Die Jagdbehörde kann eine beschränkte Jagdausübung in den befriedeten Bezirken gestatten, wenn die öffentliche Sicherheit dadurch nicht gefährdet wird.
 
Um die weitere Ausbreitung des Waschbären in diesen Bereichen zumindest einzudämmen, haben die zuständigen Jagd- und Naturschutzbehörden des Landkreises und der Stadt Hildesheim einige Strategien entwickelt.

Vor diesem Hintergrund wurde bei der Jägerschaft Hildesheim ein Aufruf gestartet, welcher sich an alle Jäger richtete, die freiwillig bei der Lösung dieses Problems helfen wollen. Daraufhin haben sich einige Freiwillige gemeldet, die dabei helfen wollen, das Problem der betroffenen Grundstückseigentümer mittels Fallenjagd zu lösen.

Sollten Sie selbst zum Kreis der Betroffenen gehören,wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Hitdesheim
Jagdbehörde
Herrn Grille
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim

Telefon: 05121/309-3892
Telefax: 05121/309-95-3892
E-Mail: Sebastian.Grille@landkreishildesheim.de

Diese Maßnahmen beziehen sich lediglich auf die befriedeten Bezirke, damit wird jedoch die Verbreitung der Waschbären grundsätzlich nicht aufgehalten. Lösungsansätze für eine überregionale Eindämmung müssen noch erarbeitet werden.

  

Waschbären am und im Gebäude - Was tun?

Um den Waschbär vom menschlichen Wohnumfeld fernzuhalten, sollten einige Verhaltensregeln beachtet werden: Müll und Abfälle unzugänglich aufbewahren, gelbe Säcke erst morgens herausstellen, keine Speisereste - wie Fleisch, Fisch, Obst etc. - auf den Komposthaufen werfen und Haustiere nicht draußen füttern bzw. Futterreste abends ins Haus holen. Reifes Obst sollte geerntet und Fallobst aufgesammelt werden.

Auf keinen Fall sollten Waschbären gefüttert werden. ln unseren Städten und Gemeinden finden sie mehr als genug Nahrung.

Der Aufstieg des Waschbären auf das Dach kann durch glatte Blechmanschetten (Größe: 1x1 m) über den Fallrohren verhindert werden. Durch Anbringung eines starken Metallgitters am Schornstein kann ein Zugang in das Haus verhindert werden. Bäume und Sträucher, die bis an das Dach reichen, sollten großzügig beschnitten werden. Nachts• müssen die Katzenklappen verschlossen sein.

Waschbären sind häufig mit dem Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis) infiziert. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen wird derzeit zwar als gering betrachtet, da es bisher nur wenige Fälle einer Infektion beim Menschen gibt. Dennoch sollten beim Umgang insbesondere mit dem Waschbärkot Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. So sollten von den Waschbären angelegte Latrinen (z.B. auf Dachböden) nur mit Schutzkleidung (inkl. Mundschutz) gereinigt und desinfiziert werden. Die Durchführung der Dekontamination sollte einer Fachkraft (z. B. Schädlingsbekämpfer) überlassen werden.


 

 

24.09.2018 
Seite zurück Nach oben