Bebauungsplan Nr. 09-03 "Schäfergarten" in Kraft getreten
Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 12.03.2018 die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellte 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ (Ortschaft Ottbergen) gem. § 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung einschließlich der Begründung beschlossen. Ebenso wurde die im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ vorgenommene 6. Berichtigung des FNP mit Erläuterung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.
Die Änderungen der Bebauungspläne wurden gemäß § 13 a des BauGB als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Ottbergen zwischen den Straßen „An der Ohe“, „Schäferstraße“ und „Stadtweg“.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ ist im nachstehenden Übersichtsplan mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet, der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ ist mit dunkelgrauer Umrandung gekennzeichnet.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ in Kraft.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ sowie die Begründung können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Über den Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ einschließlich der Begründung, sowie über die 6. Berichtigung des FNP kann von jedermann Auskunft verlangt werden.
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.