Öffentliche Auslegung Planfeststellungsverfahren Wöhlertalbrücke u.a.
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 31.01.2018 –P227.31027-05/17-A7 AD SZ, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich zum 12.03.2018 im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag |
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) können die ausliegenden Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Harztorwall 24b, 38300 Wolfenbüttel, möglich.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.