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Öffentliche Auslegung Planfeststellungsverfahren Wöhlertalbrücke u.a.

Wöhlertalbrücke (Foto: Klapprott)
Wöhlertalbrücke (Foto: Klapprott)
(Schellerten) Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Brückenbauwerke BW 3081 (Wöhlertalbrücke), BW 3076 (Brücke über die Innerste), BW 3075a (Brücke über die K 306) und BW 3070 (AD Salzgitter, Überführung der A 39) im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 7 von nördlich Wöhlertalbrücke bis südlich AD Salzgitter (Betr.-km 190,150 bis Betr.-km 197,600) in den Gemarkungen Wöhle, Heersum, Derneburg, Holle, Grasdorf und Binder

Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 31.01.2018 –P227.31027-05/17-A7 AD SZ, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich zum 12.03.2018 im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) können die ausliegenden Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

eingesehen werden.

Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Harztorwall 24b, 38300 Wolfenbüttel, möglich.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.


 

 

22.02.2018 
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