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Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 09-03 "Schäfergarten" (Ottbergen) u.a.

Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
(Schellerten) Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Schellerten: Bebauungsplan Nr. 09-03 „Schäfergarten“, 1. Änderung i.V.m. Bebauungsplan Nr. 09-01 „Stadtweg“, 2. Änderung (Ortschaft Ottbergen), 5. Berichtigung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Ottbergen) - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB

 

1.) Aufstellungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ (Ortschaft Ottbergen) in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und den Flächennutzungsplan in einer 5. Berichtigung anzupassen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderungen keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

 

2.) Auslegungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ sowie die 5. Berichtigung des FNP gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Begründung öffentlich auszulegen und zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

3.) Ziel und Zweck des Bebauungsplanes und der 5. Berichtigung des FNP

Wesentliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ ist es, die Festsetzungen zu den Baugrenzen zu lockern, die Festsetzung eines Spielplatzes aufzuheben und damit insgesamt die Innenentwicklung zu ermöglichen.

Im Rahmen der 5. Berichtigung des FNP werden Dorfgebietsflächen in Wohnbauflächen angepasst.

 

4.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Ottbergen zwischen den Straßen „An der Ohe“, „Schäferstraße“ und „Stadtweg“.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.



 

 

 

 

 

 

 

5.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ und die Begründung

vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 12. Januar 2018

im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) können die ausliegenden Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Sie sind während der Auslegungszeit außerdem hier einsehbar:


Ö 

Ottbergen 09 - 03 "Schäfergarten"
Bebauungsplan
pdf - 4,6 MB
pdf - 4,6 MB
    Begründung
pdf - 1,8 MB
pdf - 1,8 MB
    Flächennutzungsplan
pdf - 1,8 MB
pdf - 1,8 MB
    Erläuterung
pdf - 1,8 MB
pdf - 1,8 MB

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist­ge­recht ab­ge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men bei der Be­schluss­fas­sung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ un­be­rück­sich­tigt blei­ben kön­nen.

 

 

27.11.2017 
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