Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 09-03 "Schäfergarten" (Ottbergen) u.a.
1.) Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ (Ortschaft Ottbergen) in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und den Flächennutzungsplan in einer 5. Berichtigung anzupassen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderungen keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
2.) Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ sowie die 5. Berichtigung des FNP gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Begründung öffentlich auszulegen und zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
3.) Ziel und Zweck des Bebauungsplanes und der 5. Berichtigung des FNP
Wesentliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ ist es, die Festsetzungen zu den Baugrenzen zu lockern, die Festsetzung eines Spielplatzes aufzuheben und damit insgesamt die Innenentwicklung zu ermöglichen.
Im Rahmen der 5. Berichtigung des FNP werden Dorfgebietsflächen in Wohnbauflächen angepasst.
4.) Planbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Ottbergen zwischen den Straßen „An der Ohe“, „Schäferstraße“ und „Stadtweg“.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.
5.) Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ und die Begründung
vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 12. Januar 2018
im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag |
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) können die ausliegenden Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Sie sind während der Auslegungszeit außerdem hier einsehbar:
Ö |
Ottbergen | 09 - 03 "Schäfergarten" |
Bebauungsplan | |
Begründung |
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Flächennutzungsplan |
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Erläuterung |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-03 „Schäfergarten“ i.V.m. der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ unberücksichtigt bleiben können.