25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Garmissen-Garbolzum)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 29.08.2016 beschlossen, die 25. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Garmissen-Garbolzum betreffend) gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
2.) Ziel und Zweck der Änderung
Wesentliches Ziel der 25. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung von „gewerblichen Bauflächen“, „gemischten Bauflächen“ sowie von „Grünflächen“.
3.) Planbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 25. Änderung umfasst Flächen am südwestlichen Ortsrand von Garbolzum nördlich der Bundesstraße 1 (B 1).
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.
4.) Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht
vom 19. Juni 2017 bis einschließlich 19. Juli 2017
im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag |
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) können die ausliegenden Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind innerhalb der Auslegungszeit außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar (www.schellerten.de). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
F | Garmissen-Garbolzum | 25. Änderung des Flächennutzungsplans | 25. Änderung des Flächennutzungsplans | |
5.) Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen
a.) Umweltbericht
Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Oberflächenwasser), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).
b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)
- Prognose von Schallimmissionen, DEKRA, 06.02.2017
c.) weitere umweltbezogene Informationen
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
- Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz