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Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 06-03 "Westerwiesen" (Ortschaft Garmissen-Garbolzum)

Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
(Schellerten) Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Schellerten: Bebauungsplan Nr. 06-03 „Westerwiesen“ (Ortschaft Garmissen-Garbolzum)

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

- Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 29.08.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 06-03 „Westerwiesen“ (Ortschaft Garbolzum) gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

2.) Ziel und Zweck des Bebauungsplans

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 06-03 „Westerwiesen“ ist die Ausweisung eines „Gewerbegebietes“ und von „privaten Grünflächen“.

 

3.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06-03 „Westerwiesen“ umfasst Flächen am südwestlichen Ortsrand von Garbolzum nördlich der Bundesstraße 1 (B 1).

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.

 

 

 

 

 

 

4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 06-03 „Westerwiesen“ und die Begründung mit Umweltbericht

vom 19. Juni 2017 bis einschließlich 19. Juli 2017

im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten


Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) können die ausliegenden Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind innerhalb der Auslegungszeit außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar (www.schellerten.de). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

 

F  Garmissen-Garbolzum 06-03 Westernwiesen Bebauungsplan
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Begründung

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Bebauungsentwurf

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Prognose von Schallimmissionen

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5.) Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen

a.) Umweltbericht

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Oberflächenwasser), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)

- Prognose von Schallimmissionen, DEKRA, 06.02.2017

c.) weitere umweltbezogene Informationen 

- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993

- Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz

 

15.06.2017 
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