Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 03-06 "Am Gute - Kindergarten" (Ortschaft Dingelbe)
„Am Gute - Kindergarten“ (Ortschaft Dingelbe) - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplans.
1.) Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 06.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 03-06
„Am Gute - Kindergarten“ (Ortschaft Dingelbe) nebst Begründung mit Umweltbericht zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs mit der Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) des (BauGB) beschlossen. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
2.) Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 03-06 „Am Gute - Kindergarten“ ist die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ und von Flächen für den „Gemeinbedarf“ (Kindergarten).
3.) Planbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 03-06 „Am Gute-Kindergarten“ umfasst Flächen am Nordrand der Ortschaft Dingelbe an der Nordseite der Straßen „Am Gute“ / „Dr.-Jasper-Straße“.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.
4.) Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03-06 „Am Gute-Kindergarten“ und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 05. Mai 2017 bis einschließlich 06. Juni 2017 (einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag |
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) können die ausliegenden Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Sie sind innerhalb der Auslegungszeit außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar (www.schellerten.de).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 03-06 unberücksichtigt bleiben können.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
5. Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
a.) Umweltbericht
Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen, hier: Brutvögel und Feldhamster), zum Schutzgut Boden (Bodenarten,Bodenfunktionen, Filtervermögen, Oberflächenwasser), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).
b.) Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug
In den bislang vorliegenden Stellungnahmen wurden folgende Arten umweltbezogener Informationen behandelt:
Schutzgut Mensch:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN): Hinweis darauf, dass nicht unterstellt werden kann, dass keine Kampfmittelbelastung im Plangebiet vorliegt.
Schutzgut Arten und Biotope:
Landkreis Hildesheim (Naturschutz): Hinweis auf Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust des potenziellen Lebensraums des Feldhamsters.
Schutzgut Boden:
Landesamt für Bergbau Energie und Geologie: Hinweis auf besondere Schutzwürdigkeit der betroffenen Böden aufgrund ihrer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit.
Landkreis Hildesheim (Bodenschutz): Hinweis auf hohe regionale Schutzwürdigkeit des Bodens und darauf, dass vorgenutzte Flächen vorrangig beansprucht werden sollten (Innenentwicklung). Empfehlung einer bodenkundlichen Baubegleitung.
Landkreis Hildesheim (Naturschutz): Hinweis auf Beschränkung der Überfahrten über die Gewässerfläche.
Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter:
Landkreis Hildesheim (Denkmalschutz): Hinweis darauf, dass jegliche Erdeingriffe vorab einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen.
c.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)
Zum Vorkommen von Brutvögeln und dem Feldhamster im Plangebiet liegt vor:
- “Faunistische Kartierungen (Brutvögel und Feldhamster) als artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bauleitplanverfahren“, Michel, 31.08.2016
d.) weitere umweltbezogene Informationen
Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
- NIBIS –Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie
- Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz
- Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (aus den Jahren 2008 und 2013) zur Verträglichkeit zwischen dem Planungsvorhaben und den Emissionen landwirtschaftlicher Betriebe innerhalb der Ortslage von Dingelbe.
Ö |
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03-06 "Am Gute - Kindergarten" |
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