Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 355,00 v.H. und der Grundsteuer B auf 345,00 v.H. für das Kalenderjahr 2017 festgesetzt.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2016 wird damit keine Änderung eintreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) in der z. Zt. gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2008 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2017 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2017 in einem Betrag am 01.07.2017 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.
Die Hundesteuer 2017 wird ebenfalls, wie in den zuletzt erteilten Bescheiden, mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 fällig. Sollten auch hier Hunde ab- bzw. angemeldet werden oder sich die Steuersätze ändern, erteilt die Gemeinde Schellerten gemäß der z. Zt. gültigen Hundesteuersatzung die entsprechenden Änderungsbescheide.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21.10.2011 (Nds. GVBl. S. 367) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Klage wäre gegen die Gemeinde Schellerten, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten, zu richten.
Um die Zahlung ordnungsgemäß verbuchen zu können, sollte auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenzeichen vermerkt werden. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bucht die Gemeindekasse die Steuern wie immer automatisch ab.
Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Bankverbindungen der Gemeindekasse:
Postbank Hannover
IBAN: DE32 2501 0030 0041 4223 04 BIC: PBNKDEFF250
Sparkasse Hildesheim
IBAN: DE58 2595 0130 0044 0000 11 BIC: NOLADE21HIK
Volksbank Hildesheimer Börde
IBAN: DE38 2599 1528 0600 2285 00 BIC: GENODEF1SLD
Foto (c) Lindinger / Gemeinde Schellerten