Bebauungsplan Nr. 03-03 »Nettlinger Weg II«
In gleicher Sitzung wurde beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und den Entwurf der 1. v. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03-03 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die räumlichen Geltungsbereiche der 1. v. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03-03 „Nettlinger Weg II“ umfassen Flächen am südlichen Ortseingang der Ortschaft Dingelbe, östlich der Kreisstraße 215 („Nettlinger Straße“).
Die Geltungsbereiche sind im nebenstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.
Wesentliches Ziel der 1. v. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03-03 „Nettlinger Weg II“ ist die Erweiterung der bestehenden Baugrenze.
Die 1. v. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03-03 „Nettlinger Weg II“ wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. v. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03-03 und der Begründung erfolgt in der Zeit
vom 27. Dezember 2016 bis einschließlich 27. Januar 2017
Während dieser Zeit werden die Planunterlagen zum Entwurf der 1. v. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03-03 „Nettlinger Weg II“ mit Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind:
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt, und es wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Dies gilt in gleicher Weise für Kinder und Jugendliche.
Die Verwaltung gibt Berufstätigen die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) einzusehen.
Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar (www.schellerten.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 1. v. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03-03 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ö |
Dingelbe |
03-03 „Nettlinger Weg II“ | Bebauungsplan | |
Begründung |