Bebauungsplan Nr. 03-06 »Am Gute - Kindergarten« (Ortschaft Dingelbe)
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Am Gute-Kindergarten“ umfasst Flächen am Nordrand der Ortschaft Dingelbe an der Nordseite der Straßen „Am Gute“ / „Dr.-Jasper-Straße“.
Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan „schwarz“ (fett) umrandet.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 03-06 „Am Gute - Kindergarten“ ist die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ und von Flächen für den „Gemeinbedarf“ (Kindergarten).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 05. Dezember 2016 bis einschließlich 05. Januar 2017.
Während dieser Zeit werden die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 03-06 „Am Gute – Kindergarten“ mit Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.
Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind:
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Im Rahmen der Unterrichtung werden Ziel und Zweck dargelegt, und es wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Dies gilt in gleicher Weise für Kinder und Jugendliche.
Die Verwaltung gibt Berufstätigen die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) einzusehen.
Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar (www.schellerten.de).
Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen, hier: Brutvögel und Feldhamster), zum Schutzgut Boden (Bodenarten,Bodenfunktionen, Filtervermögen, Oberflächenwasser), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).
Als weitere umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
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Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
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“Faunistische Kartierungen (Brutvögel und Feldhamster) als artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bauleitplanverfahren“, Michel, 31.08.2016
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 03-06 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nachfolgende Unterlagen werden als PDF-Dateien auch über diese Webseite zum Download angeboten. Der Inhalt der Dateien unterliegt dem Urheberrecht - jegliche Veränderung der heruntergeladenen Dokumente oder Nutzung zu anderen Zwecken als der Einsichtnahme im Rahmen der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Nr. 03-06 der Gemeinde Schellerten ist ausdrücklich untersagt.
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