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Bauleitplanung der Gemeinde Schellerten: Öffentliche Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung

Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
(Schellerten) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat beschlossen, den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt (§§ 3 Abs. 2 , 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB). 

Die räumlichen Geltungsbereiche der 24. Änderung des Flächennutzungsplans umfassen Flächen in der Feldmark nordwestlich der Ortschaft Oedelum und nordwestlich der Ortschaft Bettmar.

Die jeweiligen Geltungsbereiche sind in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz (fett) umrandet.

Wesentliches Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet. Westlich der Ortschaft Oedelum wird an einen bestehenden Standort angeschlossen, unter Rücknahme bislang dargestellter Flächen. Nordwestlich der Ortschaft Bettmar wird ein neuer Standort dargestellt.

Die  öffentliche Auslegung der 24. Änderung des FNP erfolgt in der Zeit

vom 12. Januar 2016 bis einschließlich 12. Februar 2016

im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31177 Schellerten,
während der Öffnungszeiten:
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr 
freitags  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit werden die Planunterlagen des Entwurfs der 24. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann zum Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung dieser Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Die Verwaltung gibt Berufstätigen die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401-0) einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen ebenfalls die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung unterrichten zu lassen und Stellung zu nehmen.

Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auf dieser Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar.

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Zum Schutzgut Mensch (Immissionen aus Geräusch, Schatten, Licht), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden (Bodenarten,Bodenfunktionen, Filtervermögen, Oberflächenwasser), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

Als weitere umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993

Für den Standort Bettmar:
- Faunistisches Gutachten,
NWP Planungsgesellschaft Oldenburg v. 02.05.2013
- Schattenwurfgutachten
Ingenieurbüro PLANkon, Oldenburg, 19.09.2014
- Geräuschimmissionsgutachten,
Ingenieurbüro PLANkon, Oldenburg, 19.09.2014
- Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag über die visuellen Auswirkungen des geplanten Windparks Harsum-Schellerten auf die Hildesheimer Welterbestätten und die St. Andreaskirche, Büro Kulturlandschaft und Geschichte, Hannover, Juni bis August 2015

In den bislang vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher  Belange wurden folgende umweltbezogenen Themen behandelt:

Schutzgut Mensch:
Private Stellungnahmen: Hinweis auf Belastung der benachbarten Ortschaften durch Schall (auch Infraschall) und Schattenwurf; Frage nach Prüfung der Ergebnisse der vorliegenden Gutachten (auch im späteren Betrieb); Infragestellung der Schutzabstände zu den Siedlungsbereichen, Forderung nach größeren Abständen, nach Begrenzung der Bauhöhen und der Anzahl der Anlagen, sowie Forderung, die Ausweisungsfläche zu verkleinern.
Stellungnahmen von Privaten und Investorengruppen (für Windkraftanlagen): Forderung nach Erweiterung der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen.

Schutzgut Arten und Biotope:
Private Stellungnahmen: Nachfrage nach Gültigkeit der Gutachten
Gemeinde Hohenhameln (Standort bei Oedelum betreffend): Hinweis auf bestehende Biotope

Schutzgut Boden:
Landkreis Hildesheim (Bodenschutz): Hinweis zur Bodenfunktionsbewertung
Landesamt für Bergbau Energie und Geologie: Empfehlung einer bodenkundlichen Baubegleitung und Bodenschutz während der Bauphase.

Schutzgut Landschaftsbild / Erholung:
Landkreis Hildesheim (Denkmalschutz), Stadt Hildesheim (Standort bei Bettmar betreffend): Bedenken wg. Einfluss des geplanten Anlagenstandortes auf die Stadtsilhouette von Hildesheim.
Gemeinde Hohenhameln (Standort bei Oedelum betreffend): Hinweis auf Betroffenheit der Ortschaft Bierbergen

Schutzgut Kulturgüter /Sachgüter:
Landkreis Hildesheim (Denkmalschutz), Stadt Hildesheim (Standort bei Bettmar betreffend): erhebliche Bedenken wg. evtl. Betroffenheit der UNESCO-Welterbestätten Mariendom und St. Michaeliskirche

Flugsicherheit:
Deutsche Flugsicherung (DFS), Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit (BAF): Hinweis auf Beeinträchtigung des Drehfunkfeuers bei Sarstedt.
Bundeswehr: Hinweis auf mögliche Betroffenheit von militärischen Richtfunkstrecken.

05.01.2016 
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