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Vermessungsarbeiten in Oedelum

Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt Vermessungsarbeiten in Oedelum aus Foto (c) Gemeinde Schellerten
Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt Vermessungsarbeiten in Oedelum aus Foto (c) Gemeinde Schellerten
(Schellerten/Hannover) Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt, in der Ortsdurchfahrt Oedelum (Landesstraße 477) demnächst Vermessungsarbeiten zur Vorbereitung einer Ausbauplanung durchzuführen. 

Darauf weist die Landesbehörde in einer der Gemeinde vorliegenden amtlichen Bekanntmachung hin. Die Vermessungsarbeiten sollen im Zeitraum 38. bis 45. Kalenderwoche 2015 zur Erstellung von vermessungstechnischen Grundplänen als Grundlage für die spätere Planung  durchgeführt werden.

Die örtlichen Arbeiten zur Erfassung der Topografie einschl. der äußerlich sichtbaren baulichen Anlagen werden von einem durch die Straßenbauverwaltung beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt. Zur Erfassung von Zwangspunkten, insbesondere von Geländehöhen in Zufahrtbereichen vor Gebäuden, müssen beidseitig der L477 die benachbarten Privatgrundstücke in einer Tiefe von 2 bis 5m betreten werden. Der Vermessungsbereich ist auf der zum Herunterladen bereitgestellten Übersichtskarte dargestellt.

Die Landesbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die genannten Arbeiten noch keine Entscheidung über Art und Umfang der späteren Planung und Ausführung des Straßenausbaus getroffen wird.

Weitere Auskünfte erteilt während der Geschäftszeiten die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover, Tel. 0511/39936-0.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Niedersächsische Straßengesetz die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§37b NStrG). Flurschäden werden nach Möglichkeit vermieden. Sind sie jedoch eingetreten, so werden sie entsprechend §37b Abs.3 NStrG entschädigt, ebenso Wirtschaftserschwernisse.

In der amtlichen Bekanntmachung wird auf die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfes durch die Betroffenen hingewiesen.

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06.08.2015 
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