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Gemeinde Schellerten sucht Schiedsperson

Rathaus der Gemeinde Schellerten. Foto (c) Lindinger
Rathaus der Gemeinde Schellerten. Foto (c) Lindinger
(Schellerten) Für das Gebiet der Gemeinde Schellerten, welches einen Schiedsamtsbezirk umfasst, ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen. 

Eine Schiedsperson wird  vom Rat der Gemeinde Schellerten für fünf Jahre gewählt  und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Hildesheim . Sie ist nicht Beamter, auch nicht Ehrenbeamter, wohl aber Träger eines öffentlichen Amtes. Mit der Bestätigung und Verpflichtung wird der Schiedsperson von der Justizverwaltung aber ein Amt der Rechtspflege übertragen, das eine staatliche, jedoch nicht eine kommunale Aufgabe ist. Die Schiedsperson untersteht der Dienstaufsicht der Justizverwaltung.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.

Die Aufgaben der Schiedsperson bestehen darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch bei Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedenbruchs, der Beleidigung oder bei Sachbeschädigung.

Die Schiedsperson wird für ihr Amt durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schieds-frauen e.V.  –BDS- hinreichend ausgebildet.

Bei Interesse an einer  Übernahme dieses Amtes bewerben Sie sich bitte bis zum 31. August 2015 bei der Gemeinde Schellerten, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten bzw. elektronisch mit diesem Kontaktformular. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Durchwahl 05123/401-24.

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16.07.2015 
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